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Giebelständiges Wohnhaus in der Reihung zweigeschossiger giebelständiger Fachwerkhäuser, mit „lebhaftem Fachwerk" durch „Mannfiguren" der jüngeren Form an Eckständern, die mit Schnitzwerk geziert sind. Die Dreiviertelstreben der „Mannfiguren" sind als Pferdefuß ausgebildet. Im Brüstungsbereich ist „thüringisches Leitermotiv" angeordnet. Auf der Schwelle Inschrift: „Strafe dich nur selbst ehe du andere urteilt, so wirst du Gnade finden wenn andere gestraft werden 1814".
Der kräftige Schwellenkranz ist mit genasten Schiffskehlen geziert. Die traufständige Scheune mit massivem Stall ist aus jüngerer Bauzeit sowie das an der Straße giebelständig angeordnete Backhaus. Kulturdenkmal aufgrund künstl. und geschichtl. Bedeutung als gut erhaltene Hofanlage des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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