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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit massiv erweitertem Untergeschoss. Auf der Schwelle mit Inschrift „Anno 1651 den 7. Julius. An Gottes Segen ist alles gelegen H. K. Wer Gott vertraut hat wohl gebaut im Himmel und auf Erden wer sich verläßt auf Jesus Christ dem uns der Himmel werden". Das Giebeldreieck ist mit Biberschwanzziegeln behangen, das konstruktive Fachwerk ist mit z. T. gekrümmten Hölzern ausgestattet. Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Zeugnis des bäuerlichen Lebens im 17. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |