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Unterhalb des Gutes „Fürstenstein" an der Werraseite in der Nähe des Brunnen gelegener Stolleneingang. Der ehem. Stolleneingang, der nach dem 2. Weltkrieg zugeschüttet wurde, ist ca. 5 m breit und 3 m hoch. Er geht ca. 6 - 7 m steil verjüngend in den Berg hinein.
Die Kupferschieferanlagen wurden vermutlich schon in vorgeschichtlicher Zeit ausgebeutet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |