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In der Eschweger Neustadt, in dem verlängerten Kreuzungspunkt „Alter Steinweg" und „Blauer Steinweg", stand der „Blaue Stein" in der Nähe des alten Adels-Dinghofes, dessen Besitzer die Hochgerichtsbarkeit hatte. Ohne Zweifel stand das alte Thoreysche Haus auf dem Grundstück des alten Dinghofes, denn der „Blaue Stein" ist dort gefunden worden. In jüngerer Zeit wurde er vom Hof auf den Kirchplatz versetzt. Der Kultstein war bis zur 2. Hälfte des 14. Jh. die Stätte der Blutgerichtsbarkeit, bis diese am Langenhainer Weg am „Alten Gericht" abgehalten wurde und schließlich „Am Galgen" - am heutigen Hessenring - bis 1852 seinen Standort hatte. Der handbearbeitete Basaltblock des frühmittelalterlichen Blutgerichtes ist Flurdenkmal aufgrund geschichtl. und wissenschaftl. Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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