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An der Landstraße von Oberdünzebach nach Aue in der Nähe des Schlierbachs aufgestellter Wegweiser.
Wegweiser im Schlierbachswald am Kreuzungspunkt des Weges vom Bonzeberg zum Clausberg an der Landstraße nach Aue die ehem. „Alte Kirche" und Schlierbachsmühle waren die Überbleibsel des Dorfes „Schlierbach". Die Benennung „Alte Kirche" gibt es heute noch, von der Schlierbachsmühle ist nichts mehr vorhanden. Der historische Wegweiser ist aufgrund geschichtl. Bedeutung ein Flurdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |