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Unterhalb des Lotzenkopfes, auf dem Hundsrück gelegene Grenzsteine, an einer Wegekreuzung. Es handelt sich um Grenzsteine des ehem. Augustinerklosters in Eschwege (1278 - 1527), der die Grenze zwischen den Herrn von Boyneburg Hoenstein und des Augustinerklosters setzte. Auf den historischen Grenzsteinen ist das Augustiner „A“ zu erkennen. Die Grenzsteine werden „Augustinerstein" genannt. Einer trägt die Beschriftung „A/VBH" 1519 und der andere „A".
Augustinerkloster Eschwege / von Boyneburg-Hoenstein. Sie sind aufgrund geschichtlicher Bedeutung Flurdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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