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Der Schneiderstein ist ein so genanntes lateinisches Steinkreuz aus hellem Sandstein, das im heutigen Zustand etwa 1 m hoch aus dem Boden ragt. Der Stein muss einst tiefer im Boden gestanden haben.
Das Steinkreuz steht an dem alten „Röhrd'schen Pfad", der von Eschwege über Röhrda zur Boyneburg führt. Auch dieser Pfad hat seine Geschichte, denn er verband sicher schon im 14. Jh. das Königs- und Reichsgut Eschwege mit der Reichsburg Boyneburg.
Die Lage des Steinkreuzes an einem Markwege (Gemarkungsgrenze) wird auch den Namen Schneiderstein mitbestimmt haben. Das Wort „Schnede", das in Grenzbeschreibungen des 14. und 15. Jh. Noch „Sneida" heißt, lautet heute allgemein „Schneise". Der Name Schneiderstein tritt nicht allzu häufig auf. Im mittleren Werraland wird nur noch ein gleichnamiges Steinkreuz bei Treffurt an der alten Fernstraße Eisenach-Troffurt-Eschwege genannt.
Der Schneiderstein (Kreuz) hat ein urkundliches Alter von 500 Jahren, ist aber sehr wahrscheinlich weitaus älter. Es ist ein
Flurdenkmal aufgrund geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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