Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Es handelt sich um zwei Grenzsteine der Grenzlinie „Privatjagd Stadt Eschwege/Herrschaftliche Kopplungsjagd mit Eschwege" (1816). Sie grenzen die Jagd ab zwischen den Jagdberechtigten der Stadt Eschwege und dem Gebiet, in dem die Jagd sowohl der Stadt Eschwege als auch dem Fürstenhause Hessen-Cassel zustand. Die Landgrafen von Hessen-Rotenburg hatten, obwohl ihnen das Amt Eschwege zugesprochen war, in den Wäldern des Schlierbachs/Hunsrück keine Jagdberechtigung. Das geht aus einer neuen Grenzvermarkung aus den Jahren 1821/ 1825 hervor, die die gleiche Grenzlinie und daran anschließend die Gemarkungsgrenze Eschwege/Oberdünzebach benutzt.
(Siehe hierzu auch Grenzlinie „Kurfürstentum Hessen Amt Eschwege/ Fürstentum Hessen-Rotenburg Amt Eschwege").
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |