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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Gebäudegruppe aus zwei Fachwerkhäusern, die linke Hälfte über der Tür in das Jahr 1677 datiert. Zwerchhaus wohl aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. Das Fachwerkgerüst besteht aus einer einfachen Konfiguration aus Fußstreben an Eck- und Bundständern. Rechte Gebäudehälfte ebenfalls zweigeschossig mit wesentlich dünneren Hölzern errichtet. An den Eckständern verfestigen weit ausladende, einfach verriegelte 3/4-Streben das Fachwerkgefüge. Die Bauzeit ist in der Mitte des 17. Jhs. anzusiedeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |