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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmal dimensioniertes Fachwerkhaus ohne ausgeprägte Fachwerkfiguren am Beginn des Straßenzuges in zwei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus und kräftig artikuliertem Geschossüberstand. Das Gebäude aus dem späten 17. Jh. fällt durch seine geringe Größe im Verband der benachbarten, groß dimensionierten Häuser besonders auf und ist daher aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |