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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit interessanter Fachwerkkonfiguration im Obergeschoss: dort an den Eckständern Mannfiguren mit sich kreuzenden Kopf- und Fußstreben, dazwischen Reihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich oberhalb des kräftig artikulierten Geschossüberstandes. Den oberen Abschluss des Hauses bildet ein Satteldach mit später eingefügtem Zwerchhaus in konstruktivem Gerüstraster und eingestellter Ladeluke.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |