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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Breit gelagertes Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. in konstruktivem Fachwerkraster aus zweifach verriegelten Stockwerkstreben in beiden Geschossen über einem hohen Sandsteinsockel. Unterhalb der Traufe Schleierbretter mit lilienförmigen Auszügen. Das breit gelagerte Gebäude ist als straßenbildprägender Auftakt der Zeilenbebauung aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert. Angeschlossen ist ein Saalbau aus der Bauzeit in konstruktivem Fachwerk mit Backsteinausfachung und spitzbogig geschlossenen Fenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |