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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Fachwerkgebäude aus der ersten Hälfte des 17. Jhs. mit regelmäßig strukturiertem Gerüstraster und interessanten Schmuckformen im Bereich des Geschossüberstandes. Die Fachwerkkonstruktion des Hauses verzichtet auf ausgebildete Gerüstfiguren. Lediglich die durchgehenden Brustriegel weisen mit einem Zahnschnitt sowie den von Lilien besetzten Rundbogenblenden repräsentativen Flachschnitzdekor auf. Die Andreaskreuze des zweiten Obergeschosses geben sich als jüngere Ergänzung zu erkennen. Am weit auskragenden Geschossüberstand heben ein Eierstab und ein Klötzchenfries das Repräsentationsbedürfnis des Bauherren hervor. Unter den Balkenköpfen volutenförmiges Auflager.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |