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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Fachwerkwohnhaus mit ursprünglicher Bausubstanz aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., die im ersten Obergeschoss mit den Mannfiguren an den Eckständern und den konvergierenden Fußstreben an den Bundständern erhalten ist. Interessant ist hier, dass die unteren Riegel der Mannfiguren nicht in den Eckständer einzapfen. Unterkante der Schwelle mit einfacher Fase, Füllhölzer mit Wulst/Kehle-Profil. Im später aufgesetzten Obergeschoss Stockwerkstreben in den Eckgefachen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |