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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Mittelgroß dimensioniertes Wohnhaus in klarem, symmetrisch angeordnetem Gerüstraster, zweites Obergeschoss und Zwerchhaus vermutlich später aufgestockt. Im ersten Obergeschoss K-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eckständern. Daneben erhebt sich ein Gebäudeteil, der mit den Mannfiguren und den Andreaskreuzen des ersten Obergeschosses in eine ähnliche Bauzeit weist. Im Untergeschoss beider Häuser Ladeneinbauten. Die Gebäudegruppe aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. ist aus städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |