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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Traufständiges Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. mit Mannfiguren, Hals- und Brustriegeln an den Eckständern. Durchgehender, gezapfter Brustriegel. Rähm, Balkenköpfe und Füllhölzer profiliert. Unterkante der Schwelle abgefast. Das kleinmaßstäbliche Gebäude ist als typisches Beispiel der Zeilenbebauung aus städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |