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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Mit Blechplatten verkleidetes, traufständig erschlossenes Wohnhaus mit breitem Zwerchhaus. Straßenseitig ist ein ehemaliger Kellereingang sichtbar, der durch einen hölzernen, profilierten Sturz hervorgehoben ist. Das Gebäude aus der zweiten Hälfte des 18.Jhs. repräsentiert ein wichtiges Element der Zeilenbebauung und ist daher als schützenswertes Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |