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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Kurios anmutendes Fachwerkhaus in einem Geschoss mit einem jüngeren, nahezu die gesamte Gebäudeflucht einnehmenden Zwerchhaus, zu dessen Seiten je ein Gefach das Haus in die Nachbargebäude einbindet. Das Wohnhaus aus dem Ende des 18. Jhs. setzt mit seiner besonderen Erscheinungsform einen interessanten Blickpunkt im Verlauf der Zeilenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |