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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Um 1780 erbautes, schmal bemessenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit Mannfiguren an den Eckständern, dessen rechtsseitige Fußstrebe weit ausgreift. An den Kopfknaggen herzförmiger Flachschnitzdekor. Zwerchhaus jünger. Rechts daneben ehemals jüngeres Wirtschaftsgebäude mit Toreinfahrt. Dort im Obergeschoss konstruktives Gerüstraster. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |