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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Kern in die erste Hälfte des 18. Jhs. zu datierendes, mehrfach umgearbeitetes Ackerbürgerhaus mit originaler Bausubstanz im Obergeschoss., Dort Mannfigur mit gebogener Fußstrebe. An der Unterkante der Schwelle eingelegte Perlschnur. Links angefügt erhebt sich eine ehemalige Scheune in konstruktivem Fachwerkraster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |