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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das Fachwerkgefüge des traufständig erschlossenen, kleinformatigen Wohnhauses wird durch die Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern geprägt. Besonders bemerkenswert sind die weit ausgreifenden Fußstreben. Das ursprüngliche Zwerchhaus ist nicht mehrvorhanden. Das Gebäude aus der Mitte des 18. Jhs. ist aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |