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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Wohnhaus mit zwei Obergeschossen, dessen baulicher Kern in die Mitte des 17. Jhs. zurückreicht. Die Umgestaltung des 19. Jhs. zeigt ein regelmäßiges Fachwerkgefüge, das von gegenläufigen, nahezu geschosshohen Streben verfestigt wird. Im Schwellenbereich des ersten Obergeschosses finden sich mit Seil- und Taubandprofilen Reste der ursprünglichen Bausubstanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |