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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmal bemessenes Wohnhaus in zwei Geschossen und schmalem Zwerchhaus. Im Obergeschoss versteifen K-Streben an den Eckständern das Fachwerkgefüge, am Bundständer konvergierende Fußstreben im Brüstungsbereich. An der Schwelle eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab. Der Kern des Gebäudes reicht wohl bis in das letzte Drittel des 17. Jhs. zurück.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |