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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
An der Ecke zur Hohlgasse erbautes Fachwerkwohnhaus, das in die zweite Hälfte des 17. Jhs. datiert. Das breit gelagerte Zwerchhaus stammt aus der Mitte des 18. Jhs., der rückwärtige Anbau aus der zweiten Hälfte des 19. Jhs. An der Traufseite einfaches Fachwerkraster mit 3/4-Streben an den Eckständern, an den Bundständern konvergierende Fußstreben. An der Unterkante der Schwelle und an den Füllhölzern eingelegte Schiffskehlen mit Rundstab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |