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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Fachwerkwohnhaus in drei Geschossen über straßenraumprägendem Eckgrundstück zur Schusterstraße mit einem regelmäßig strukturierten Fachwerkgefüge aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern, im Brüstungsbereich eine friesartige Reihung von Fußstreben. Im Untergeschoss jüngeres Fachwerk und Ladeneinbauten. Das Haus aus dem späten 18. Jh., das den Marktplatz entscheidend mitgestaltet, ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |