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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Ein Jahr, nachdem die Stadt nahezu gänzlich ein Raub der Flammen geworden war, translozierte man 1638 das Haus des Södermeisters Jakob Lips aus Sooden an den heutigen Ort und richtete es über dem Grundriss des ehemaligen, um 1500 erbauten gotischen Rathauses wieder auf. 1690 baute man im Nordosten das Tuchhaus an, in dem bis in die Mitte des 19. Jhs. die Tuchhändler ihre Ware feilboten. Nach dem Umbau im Jahr 1829 diente das Gebäude als Wachlokal, städtische Waage, Justizamt und Gefängnis. Das freistehende Haus bestimmt seine Umgebung am Marktplatz und ist daher aus städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |