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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das sog. Hochzeitshaus wurde in den Jahren 1667/68 erbaut. Es war Versammlungsort der Ratsherren, Pfännerzünfte, Vereine und Austragungsort verschiedener Feierlichkeiten. Das Gebäude, das sich in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel erhebt, weist eine repräsentative Fachwerkkonfiguration auf, die aus Mannfiguren an den Eck- und Bundständern mit gebogenen Fußstreben besteht, die mit „Kuhfüßen" auf der Schwelle aufsitzen. An den Eckständern eingelegte Rundstäbe mit Schneckenmotiv. Hervorzuheben ist das repräsentative Portal mit ionischen Säulen im Gewände. Als ein besonders wichtiges Gebäude für die Stadtgeschichte ist das Haus unter denkmalpflegerische Obhut zu nehmen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |