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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
An der Ecksituation zur Weberstraße erhebt sich ein kleinmaßstäbliches, markantes Fachwerkwohnhaus über asymmetrischem Grundriss in zwei Geschossen mit 3/4-Streben an den Eckständern, die von Riegeln in das Konstruktionsgefüge eingebunden werden.
Das Gebäude aus dem Ende des 17. Jhs. bestimmt wesentlich die Platzsituation mit und ist daher aus städtebaulichen Aspekten schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |