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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Groß dimensioniertes Doppelhaus in drei Geschossen mit konstruktivem Gerüstraster, das aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. stammt. Zeittypisch sind die einfach verriegelten Stockwerkstreben in den Eckgefachen. Ungewöhnlich ist der kräftig ausgebildete Geschossüberstand, der bei Gebäuden dieser Bauzeit fehlt. Das Haus ist als markanter östlicher Abschluss des kleinen Platzes aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |