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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
An der Einfahrt zur Steinstraße erhebt sich ein groß dimensioniertes Fachwerkgebäude über rechteckigem Grundriss in zwei Geschossen, deren Gerüstraster von einem symmetrischen Gefüge aus Stockwerkstreben verfestigt wird. Das Haus aus der Mitte des 19. Jhs. Trägt wesentlich zur Platzgestaltung bei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |