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Zweigeschossiges Backsteingebäude aus den ersten Jahren des 20. Jhs. mit Torfunktion zum Altstadtbereich. Der kubische Baukörper wird durch farbig abgesetzte Backsteinbänder in Hochformat gegliedert, die Traufe wird durch eine Art stilisierten Hängezapfen hervorgehoben. Der straßenseitigen Ecksituation ist ein Türmchen aufgelegt. Das ehemalige Postgebäude ist als ein Beispiel öffentlicher Architektur aus dem Zweiten Deutschen Kaiserreich aus architekturtypologischen und städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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