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Dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in einer schlichten Fachwerkkonfiguration aus dem Ende des 19. Jhs., bestehend aus Stockwerk- und 3/4-Streben. Der Geschossüberstand ist deutlich artikuliert. Als ein Fachwerkgebäude aus dem 19. Jh. im Eingangsbereich in die Altstadt ist das Haus aus städtebaulichen Kriterien Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |