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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Im Verlauf des Fischerstad wurden einige historische Gärten mit ihrer Einfriedung als schützenswerte Sachgesamtheit zusammengefasst. Die Gärten befinden sich gegenüber den kleinformatigen Häusern auf einer Terrasse, die mit Hilfe einer Leiter bestiegen wird. Die Parzellengröße der Gärten entspricht derjenigen der gegenüber befindlichen Häuser. Im Unterbau der Terrasse befinden sich die Keller der Häuser, die zum Teil von großen Toren erschlossen werden. Die Gärten, die heute noch bewirtschaftet werden, bilden mit den eng benachbarten Häusern ein eindrucksvolles Ensemble und sind in dieser Erscheinungsform einmalig im Werra-Meißner-Kreis.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |