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Zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohngebäude, das giebelständig an einem kurzen Seitenstich der Hauptstraße steht; der zweizonige Bau stammt aus dem 18. Jahrhundert und ist in seinem grundlegenden Gefüge ursprünglich erhalten. Der zugehörige Hof ist auf drei Seiten umbaut. Als Teil des dörflichen Kerns von Nauheim unterliegt er dem Denkmalschutz als Gesamtanlage, das Wohnhaus wird als einzelnes Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |