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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit einem einer Gebäudeecke aufgepfropften zweiten Obergeschoss. An den Eckständern beider Geschosse Mannfiguren aus dünnen, zum Teil geschweiften Fußstreben, im Brüstungsbereich eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben. Das Haus über einer markanten Ecksituation ist aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |