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Schmal geschnittenes, sich an der Werraseite ausdehnendes Fachwerkwohnhaus in einfacher Konstruktion, die von 3/4-Streben mit Brustriegeln im Obergeschoss versteift wird. Besonders markant ist die nach links aufsteigende Schwelle. Als ein typischer kleinmaßstäblicher Bau im Verlauf des Fischerstades ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Erwägungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |