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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit zwei Zwerchhäusern in einfacher Fachwerkkonstruktion, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern, im Untergeschoss mit markant geschweiften Fußstreben, Zugang in das Haus gewähren zwei Stege vom Steinweg, die in die Zwerchhäuser münden. Als eines der auffälligsten Häuser im Verlauf des Straßenzuges ist das Gebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. aus städtebaulichen und architekturgeschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |