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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Das dreigeschossige Lagergebäude wurde in Rähmbauweise in konstruktivem Fachwerkgerüst abgezimmert, das sich aus einem Gefüge aus einfach verriegelten Stockwerk- bzw. 3/4-Streben mit zusätzlichem Kopfband zusammenfügt. Als oberer Abschluss des Gebäudes dient ein Mansarddach. Als ein Wirtschaftsgebäude aus dem Beginn des 19. Jhs. ist der Bau Kulturdenkmal aus sozialhistorischen Gesichtspunkten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |