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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Die beiden hoch aufragenden Wirtschaftsgebäude prägen maßgeblich die westliche Stadtansicht Allendorfs. Die Speicherbauten erheben sich in konstruktivem Fachwerkverband über vier Geschossen. Die Obergeschosse zum Teil mit Ziegelbehang. In Nr. 48 ist im Giebel eine Ladevorrichtung erhalten. Das südlich angesiedelte Gebäude in Backsteinmauerwerk mit Segmentbogenfenstern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |