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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Den Abschluss der Zeilenbebauung bildendes Fachwerkgebäude in zwei Geschossen mit Resten konstruktiver Fachwerkkonfiguration aus dem Ende des 18. Jhs. am Eckständer des Obergeschosses. Das Zwerchhaus und das Untergeschoss sind deutlich jünger. Der Geschossüberstand ist kräftig ausgebildet. Das Gebäude am Beginn der Gasse ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |