Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Zentrum des alten Dorfkerns von Nauheim gelegene, vierseitig umbaute Hofanlage, sämtliche Bauten in der Zeit um 1700 errichtet; das Wohngebäude giebelständig zur Hauptstraße, im Ober- und Dachgeschoß ein intaktes, sichtbares Fachwerkgefüge der Entstehungszeit. Von den Nebengebäuden ist das unmittelbar hinter dem Wohngebäude gelegene besonders erwähnenswert. Bei identischer Firstausrichtung mit dem Wohngebäude besitzt es im Obergeschoß eine Laube.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |