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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit einer schlichten Fachwerkkonstruktion aus Fußstreben an den Eckständern. Die Brüstungsgefache sind als repräsentatives Bauteil mit einem Rautenmotiv hervorgehoben. Der bauliche Kern des Gebäudes stammt aus der ersten Hälfte des 18. Jhs., Zwerchhaus und Teile des Untergeschosses jünger. Da das Haus einen wichtigen städtebaulichen Akzent setzt, ist es als schützenswertes Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |