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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Schmal geschnittenes Fachwerkgebäude in einer Ausdehnung von lediglich drei Gefachen, dessen Gerüstgefüge von einfachen Fußstreben verfestigt wird. In der Breite eines Gefaches aufgesetztes Zwerchhaus. Der Geschossüberstand ist deutlich ausgebildet. Als wichtiger Bestandteil der kleinformatigen Bebauung in diesem Teil des Straßenzuges ist das Haus mit einem Kern aus dem frühen 18. Jh. aus städtebaulichen Erwägungen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |