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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Neben dem Chor der Kirche gelegenes Fachwerkwohnhaus in zwei Geschossen mit aufgesetztem Zwerchhaus. An den Eckständern finden sich Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, dazwischen verfestigt eine friesartige Aneinanderreihung konvergierender Fußstreben den Fachwerkverband. Im rechten Teil des Gebäudes befand sich der ehemalige Wirtschaftstrakt. Als markantes Bauwerk in unmittelbarer Nähe zur Kirche ist das Haus aus der Mitte des 18. Jhs. aus städtebaulichen Erwägungen Kulturdenkmal.
Am Abschluss der Steinstraße befindet sich auf gleicher Parzelle ein spitzbogig geschlossenes Tor aus Hausteinmauerwerk mit regelmäßig gefügtem Mauerverband im Gewände. Daran anschließend erstreckt sich in einer Länge von annähernd 30 m eine massive Einfriedung von ca. 1.30 m Höhe. Die Ummauerung eines hier, im Siedlungskern befindlichen ehemaligen Burgmannenhofes, ist aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |