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Das breit gelagerte Fachwerkgebäude zeichnet eine regelmäßige Fachwerkkonstruktion aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern mit zum Teil deutlich gebogenen Fußstreben aus. Der Geschossüberstand ist kräftig artikuliert. Im Untergeschoss jüngere Fachwerkkonstruktion. Das breit gelagerte, straßenraumprägende Haus, dessen baulicher Kern wohl in die Mitte des 18. Jhs. zu datieren ist, ist aus städtebaulichen Erwägungen schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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