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Zweigeschossiges Wohnhaus an der Ecksituation zur Schulzengasse mit breitem Zwerchhaus. Im Obergeschoss verfestigt ein regelmäßiges Gefüge aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln die Fachwerkkonstruktion. Im mittleren Brüstungsgefach findet sich zwischen zwei Bundständern mit paarigen Fußstreben ein eingefügter Hängezapfen. Das Haus aus der ersten Hälfte des 18 Jhs. setzt einen den Straßenraum prägenden Akzent und ist daher aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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