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Das breit gelagerte, zweigeschossige Fachwerkgebäude wurde in einer Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an den Eckständern des Obergeschosses und im Zwerchhaus abgezimmert. Im Bereich des Geschossüberstandes finden sich mit gepfeilten Bändern an gestaffelten Wülsten außerordentlich reiche Schmuckformen. Das aus dem ersten Drittel des 17. Jhs. stammende Haus ist aus architekturtypologischen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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