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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Vollständig verputztes, zweigeschossiges Wohnhaus mit weit vorkragendem Geschossüberstand an der nach links stark aufsteigenden Schwelle. Die Proportionierung der Geschosse sowie die Anordnung der Fenster lassen auf ein unter dem Verputz befindliches Fachwerkgerüst aus dem 17. Jh. schließen; daher ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |