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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt
Fachwerkwohnhaus mit stark durchgebogener Schwelle in schlichter Fachwerkkonstruktion: Mannfiguren mit einfacher bzw. doppelter Verriegelung an den Eckständern des Obergeschosses. Im Untergeschoss und im Zwerchhaus jüngere Fachwerkkonstruktion. Das Gebäude mit einem baulichen Kern aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. ist aus städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |