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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude; seine gedrungenen Proportionen und die kräftigen Holzquerschnitte lassen eine Entstehungszeit noch im 17. Jahrhundert vermuten. Der Bau ist Teil einer Hofanlage, die an der östlichen Einmündung der Wilhelmstraße in die Hauptstraße liegt. Zur Wilhelmstraße ist im Anschluß an den Westgiebel des Wohnhauses ein überdachtes Hoftor ausgerichtet. Das auch von der zur Hauptstraße gelegenen Traufseite zugängliche Wohnhaus ist zumindest in seinem äußeren Fachwerkgefüge weitgehend unverändert. Richtung Osten unter Aufnahme des Firstes des Hauptgebäudes eine jüngere Erweiterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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